Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

§ 1 Anmeldung, Vertragsschluss, Widerruf

Jede Person, die mindestens 18 Jahre alt ist und die gesundheitlichen Voraussetzungen für die Teilnahme erfüllt (siehe Gesundheitliche Voraussetzung weiter unten), kann sich für die Fastenwochen anmelden.

Die Buchung eines Seminars erfolgt in Textform per Email oder Kontaktformular auf der Webseite und ist verbindlich. Der Vertrag kommt durch die per Email vorgenommene Buchungsbestätigung zustande.

Gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB entfällt das Widerrufsrecht nach der Buchungsbestätigung. Bei Rücktritt vom Vertrag, fallen Stornierungskosten an.

Geht die Zahlung gem. § 2 nicht rechtzeitig ein, kann der Platz an einen Teilnehmer[1] aus der Warteliste vergeben werden.

§ 2 Leistungsbeschreibung

Der Umfang der vertraglichen Leistung und die Höhe der Vergütung ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung des jeweiligen Angebots sowie aus der schriftlichen Buchungsbestätigung. Durch den Teilnehmer während der Veranstaltung nicht in Anspruch genommene Leistungen bedingen keinen Anspruch auf (anteilige) Rückerstattung. Ohne vollständige und rechtzeitige Zahlung des Reisepreises besteht kein Anspruch auf Erbringung der Leistung. Programmänderungen (z.B. wetterbedingt, krankheitsbedingt) begründen keine Ersatzforderungen.

§ 3 Zahlung

Als Anzahlung überweist der Teilnehmer 150,00 Euro pro Person innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Buchungsbestätigung auf das Konto von Tara Angelika Stauffer, Solarisbank AG, IBAN: DE16 1101 0101 5613 1091 96. Der Restbetrag ist bis spätestens 14 Tage vor Seminarbeginn auf das oben genannte Konto zu überweisen. Bei einer kurzfristigen Buchung (innerhalb von vier Wochen vor Seminarbeginn) wird der gesamte Betrag sofort fällig.

§ 4 Unterkünfte & Seminarräume

4.1 Beschreibung der Zimmer/Unterkunft

Die Beschreibung der Zimmer/Unterkunft ist dem Link zur Unterkunft zu entnehmen, der in der Beschreibung der jeweiligen Fastenwoche genannt wird. Unsicherheiten oder Sonderwünsche bitte vor Buchung klären.

Rauchen ist innerhalb der Gebäude nicht gestattet.

4.2 Gemeinschaftliche Nutzung

Teilweise können Zimmer/Unterkünfte durch separat anreisende Teilnehmer gemeinschaftlich genutzt werden. Dies ermöglicht den Teilnehmern eine Kostenersparnis. Diese gemeinschaftliche Nutzung geschieht auf eigenes Risiko und die Verteilung der Zimmer/Schlafplätze erfolgt in eigener Verantwortung unter den Teilnehmern selbst. Daraus entstehen keine Erstattungsansprüche gegen Tara Angelika Stauffer. Mit Buchung eines/r gemeinschaftlich genutzten Zimmers/Unterkunft, erklärt der Teilnehmer seine Bereitschaft das Zimmer/die Unterkunft zu teilen und das kleinere Bett/die Schlafcouch o.ä. zu nutzen. Zimmer/Bettenwechsel sind nur in Ausnahmefällen möglich.

4.3 Sorgfaltspflichten, Mängel

Der Teilnehmer verpflichtet sich, alle Räumlichkeiten am Veranstaltungsort sowie das Inventar sorgfältig zu behandeln. Schäden sind Tara Angelika Stauffer unverzüglich zu melden. Während des Aufenthaltes obliegt dem Teilnehmer die Haftung für alle eintretenden Schäden. Tara Angelika Stauffer ist nicht verpflichtet, das Verschulden nachzuweisen.

Weist die gemietete Ferienwohnung / das Zimmer einen Mangel auf, der über eine bloße Unannehmlichkeit hinausgeht, hat der Teilnehmer der Tara Angelika Stauffer den Mangel unverzüglich anzuzeigen, um ihr/dem Betreiber des Veranstaltungsortes eine Beseitigung des Mangels zu ermöglichen. Unterlässt der Teilnehmer diese Mitteilung, stehen ihm keine Ansprüche wegen Nichterfüllung der vertragsgemäßen Leistungen zu.

Für die über das WLAN übermittelten Daten sowie die in Anspruch genommenen kostenpflichtigen Dienstleistungen oder Rechtsgeschäfte ist der Teilnehmer verantwortlich und hat die Kosten zu tragen.

§ 5 Haftung

Der Veranstalter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht. Die Haftung für vertraglich begründete Schadensersatzansprüche ist insgesamt auf die Höhe des dreifachen Seminarpreises beschränkt, sofern der Veranstalter den Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt hat. Risiken, die sich aus der Teilnahme an Wander-, Fahrradtouren, Yogastunden o.ä. ergeben, sind von der Haftung ausgeschlossen. Der Teilnehmer erklärt mit der Anmeldung, dass er selbst die volle Verantwortung für sein eigenes Handeln während der gesamten Veranstaltung (Seminar und Freizeit) trägt, dass er ausreichend versichert ist und den Veranstalter sowie dessen Erfüllungsgehilfen von etwaigen diesbezüglichen Haftungen freistellt.

Schadensersatzansprüche bei Sachschäden müssen innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Veranstaltung gegenüber der Kursleitung geltend gemacht werden. Danach ist die Geltendmachung von Ansprüchen ausgeschlossen.

§ 6 Rücktritt

6.1 Rücktritt durch den Kursteilnehmer

Der Rücktritt ist jederzeit schriftlich oder per E-Mail möglich. Entscheidend ist der Zugang der schriftlichen Rücktrittserklärung beim Veranstalter.

Abhängig vom Zeitpunkt des Rücktritts werden folgende Stornierungskosten in Rechnung gestellt:

  • bis 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn 10% des Gesamtpreises
  • 20 bis 29 Tage vor Veranstaltungsbeginn 20% des Gesamtpreises
  • 8 bis 19 Tage vor Veranstaltungsbeginn 50% des Gesamtpreises
  • 0 bis 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn 80% des Gesamtpreises
  • Nichtanreise ohne Absage 100% des Gesamtpreises.

Es kann ein Ersatzteilnehmer gestellt werden, sofern der Ersatzteilnehmer den Anforderungen an die Veranstaltung (z.B. gesundheitliche Voraussetzungen) gerecht wird. Die Übertragung ist dem Veranstalter schriftlich anzuzeigen. In diesem Fall entfallen die Stornokosten.

Die Stornierungskosten können durch eine Reiserücktrittsversicherung abgesichert werden. Diese ist in jedem Reisebüro erhältlich und kann auch über das Internet abgeschlossen werden. Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung wird dringend empfohlen.

6.2 Rücktritt bei Gruppenbuchungen

Unter Gruppenbuchung werden Buchungen von mehr als drei zusammengehörigen Personen (z.B. Freunden) verstanden – unabhängig davon, ob diese einzeln oder als Sammelbuchung buchen und/oder die Anreise gemeinsam vornehmen. Treten aus der Gruppe mehr als 2 Personen von der Fastenwoche zurück, wird ab der dritten Person die Anzahlung nicht erstattet, es sei denn der Rücktritt erfolgt mehr als 90 Tage vor Veranstaltungsbeginn.

6.3 Rücktritt durch Veranstalter

Fällt eine Veranstaltung wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl aus, so wird der Teilnehmer spätestens 7 Tage vor Seminarbeginn darüber informiert. Sollte die Veranstaltung wegen eines von dem Veranstalter nicht zu vertretenden kurzfristigen Ereignisses (z.B. Krankheit, Unfall, Unwetter) abgesagt werden müssen, hat der Veranstalter die Teilnehmer unverzüglich davon in Kenntnis zu setzen. Geleistete Zahlungen werden dem Teilnehmer erstattet. Weitere Ansprüche seitens des Teilnehmers sind ausgeschlossen.

§ 7 Gesundheitliche Voraussetzung zur Teilnahme

Bei den angebotenen Fastenwochen handelt es sich um „Fasten für Gesunde“ zur Prävention. Es ist kein Heilfasten und findet nicht unter ärztlicher Anleitung statt, es stellt also kein Therapie/Behandlungsangebot dar.

(Basen)Fasten wirkt sich auf den ganzen Körper aus und kann die Einnahme von Medikamenten beeinflussen. Bei regelmäßiger Einnahme von Medikamenten, bei Krankheit oder in anderen Zweifelsfällen ist das Einverständnis des Hausarztes oder Therapeuten durch den Teilnehmer einzuholen. Der Empfängnisschutz während des Fastens und bis zum Ende des laufenden Zyklus ist nicht sicher gewährleistet und der Zyklus kann Schwankungen unterliegen.

Es bestehen u.a. folgende Kontraindikationen für das (Basen)Fasten – in diesen Fällen darf nicht gefastet werden:

  • extremes Untergewicht (Kachexie) oder Magersucht (Anorexia nervosa),
  • Schilddrüsenüberfunktion (dekompensierte Hyperthyreose)
  • Störungen der Gehirndurchblutung
  • Leber- oder Niereninsuffizienz
  • Depression, depressive Verstimmungen, psychische Erkrankungen
  • Frauen während der Schwangerschaft oder Stillzeit
  • frisch Operierte.

Es bestehen folgende Risikoindikationen– in diesen Fällen darf nur unter ärztlicher Aufsicht (z.B. in einer Klinik) gefastet werden:

  • Essstörung, Alkoholsucht
  • Diabetes Typ I oder insulinpflichtige Diabetes Typ II
  • Krebs, fortgeschrittene koronare Herzerkrankung
  • Geschwüre des Magens oder Zwölffingerdarms, chronisch-entzündliche Darmerkrankungen (z.B. Colitis ulcerosa, Morbus Crohn)
  • Netzhautablösung
  • Psychosen

Mit der Buchung bestätigt der Teilnehmer, dass er sich für gesund hält und dass er freiwillig und auf eigene Verantwortung am Fastenseminar teilnimmt. Für Schäden an Eigentum und Gesundheit haftet Tara Angelika Stauffer nicht. Der Teilnehmer ist darüber informiert, dass es sich bei dem Kurs um einen „Fastenkurs für Gesunde“ handelt, also kein „Heilfasten“ unter ärztlicher Begleitung. Er erhebt keinen Haftungsanspruch gegen die Fastenleitung, die Organisatoren oder die Träger der Fastenwoche.

§ 8 Rechtswahl und Gerichtsstand

Es findet deutsches Recht Anwendung. Für Klagen des Teilnehmers gegen Tara Angelika Stauffer ist ausschließlich das Gericht an ihrem Sitz zuständig. Für Klagen von Tara Angelika Stauffer gegen einen Teilnehmer, der keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder der nach Abschluss des Vertrages seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt hat oder dessen Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird der Sitz von Tara Angelika Stauffer als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart.

§ 9 Alternative Streitbeilegung

Die EU-Kommission stellt im Internet unter folgendem Link eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr

Diese Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten aus Online-Kauf- oder Dienstleistungsverträgen, an denen ein Verbraucher beteiligt ist.

Tara Angelika Stauffer ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit.

§ 10 Salvatorische Klausel

Sollte der Vertrag oder eine Bestimmung davon unwirksam oder nichtig sein oder werden oder enthält der Vertrag Lücken, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Anstelle der unwirksamen oder nichtigen Bestimmungen oder der Lücken tritt eine solche Bestimmung in Kraft, die den gesetzlichen Vorschriften entspricht und den wirtschaftlichen Interessen beider Seiten am nächsten kommt.

[1] Es sind grundsätzlich alle Geschlechter gemeint, aus Gründen der Lesbarkeit wird die männliche Form verwendet.